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Beschwerdeverfahren

  1. Ziel des Beschwerdemanagements

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Es ist uns deshalb wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir sehen diese als Impuls und Anregung, unsere Leistung und unser Handeln zu überprüfen, zu hinterfragen und im Wege eines stetigen Verbesserungsprozesses zu verbessern.   

Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vereinbart. Ziel des Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und schnelle Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingehende Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Probleme oder Fehler zu beheben.

  1. Verfahren der Beschwerdebearbeitung

Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten der HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) formuliert. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde möglichst direkt persönlich oder telefonisch im konstruktiven Dialog mit dem Beschwerdeführer zu lösen. Sollte dies einmal nicht gelingen, ist für die Bearbeitung von Beschwerden die Abteilung „Beschwerdemanagement“ zuständig. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich und mündlich an uns gerichtet werden.

Elektronische Beschwerden richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: 

beschwerdemanagement@hmcs.com

Schriftliche Beschwerden senden Sie bitte an:

HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Beschwerdemanagement
Brüsseler Straße 7 -  30539 Hannover

  1. Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:
  1. Der Beschwerdeprozess

Der Beschwerdeführer erhält eine Eingangsbestätigung. Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid. Kann die Beschwerde zeitnah abschließend bearbeitet werden, so erhält der Beschwerdeführer bereits anstelle der Eingangsbestätigung die Antwort. Diese Antwort kann auch telefonisch erfolgen.

Gibt die HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH der Beschwerde des Beschwerdeführers nicht vollständig statt, erhält der Beschwerdeführer eine verständliche Begründung.

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